Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk mindestens einer der Verlobten den Wohnsitz hat.

Die Eheschließung selber kann dann später vor jedem beliebigen Standesamt in Deutschland vorgenommen werden.

Wenn Sie sich zur Eheschließung entschlossen haben, benötigen Sie zur Anmeldung dieser einige Unterlagen. Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Standesamt, welche Papiere benötigt werden.

Wir informieren Sie dann persönlich darüber.

Bitte wenden Sie sich an Frau Carina Reiber vom Standesamt, Zimmer 28

 Tel: 07022 / 9 43 42- 33.


zurück