Um ein Haus zu bauen, ein bestehendes Gebäude um- oder anzubauen, eine Garage oder ein Gartenhäuschen zu errichten, ist in der Regel vorab ein Baugenehmigungsverfahren oder ein Kenntnisgabeverfahren durchzuführen. Ausnahmeregelungen gibt es für " kleinere" Bauvorhaben, die auch ohne Baugenehmigung durchgeführt werden können.
Um dies im Vorfeld abklären zu können, steht Ihnen
Frau Leuze oder Frau Holmer, Zimmer Nr. 2
Telefon: 07022 / 9 43 42- 63
gerne zur Verfügung.
Sollte ein Baugenehmigungsverfahren erforderlich sein, werden folgende Antragsformulare benötigt:
Neubau/ Umbau:
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Bauantrag
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Baubeschreibung
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Technische Angaben über die Feuerungsanlage / Steuerungsanlage
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Bauleiterbestellung
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Erhebungsbogen für Baugenehmigungen (Statistik)
Abbruch baulicher Anlagen:
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Bauantrag/ Kenntnisgabe Abbruch
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Erhebungsbogen für Abgang (Statistik)
Des weiteren sind die Planungsunterlagen in dreifacher Fertigung beizufügen. Diese bestehen aus einem amtlichen Lageplan, Grundrissplänen, Schnitten, Gebäudeansichten, Entwässerungsplan.
Bei Durchführung des Kenntnisgabeverfahrens sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
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Antrag Kenntnisgabeverfahren
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Bautechnische Bestätigung
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Bestätigung Planverfasser, Lageplanfertiger, Bauherrschaft, Bauleiter
Die Antragsformulare erhalten Sie während der Öffnungszeiten bei
Frau Leuze oder Frau Holmer, Zimmer 2.
Sollten Sie Fragen zur Wohnbauförderung (zinsverbilligte Darlehen) haben, wenden Sie sich bitte ebenfalls an Frau Leuze oder Frau Holmer.