Der Gemeinderat hat für den Kindergarten am 12. 6.07 folgende Änderung der Benutzungsordnung beschlossen:
Artikel 1.
§ 6 wird gestrichen und erhält folgende neue Fassung:
1. Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben.
Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe vom Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils im voraus bis zum 5. des Monats zu bezahlen.
Der monatliche Beitrag beträgt für
a) ein Kind aus einer Familie mit einem Kind
unter 18 Jahren 79 Euro
b) ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern
unter 18 Jahren 60 Euro
c) ein Kind aus einer Familie mit drei Kindern
unter 18 Jahren 40 Euro.
Für ein Kind aus einer Familie mit vier oder mehr Kindern unter 18 Jahren werden keine Gebühren erhoben. Besuchen zwei und mehr Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so ermäßigt sich der Elternbeitrag für das zweite und weitere Kind auf jeweils 50 %.
2. Für die Zusatzbetreuung in der Regelgruppe wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 20,00 Euro erhoben.
Für die Ganztagesbetreuung wird ein zusätzlicher Elternbeitrag in Höhe von 40 Euro erhoben. Das Mittagessen kostet monatlich 60 Euro und wird mit den Kindergartengebühren abgebucht.
3. Bei Abmeldung eines Kindes sind die Elternbeiträge bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.
4. Die Elternbeiträge sind auch für die Ferien des Kindergartens und für Zeiten, in denen der Kindergarten aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.
Artikel 2.
Die Änderung nach Artikel 1 tritt zum 1. September 2007 in Kraft.
Frickenhausen, den 13.06.2007
Bürgermeister